Manfred Aust, Rainer Jacobs - Enteignungsentschädigung 8auf (De Gruyter Praxishandbuch)[Retail].pdf

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Manfred Aust, Rainer Jacobs, Dieter Pasternak, Wolf-Dieter Friedrich
Enteignungsentschädigung
De Gruyter Praxishandbuch
Enteignungs-
entschädigung
Bearbeitet von
Dr. Manfred Aust,
Leitender Landesverwaltungsdirektor a.D., Köln
(1. bis 7.
Auflage)
Prof. Dr. Rainer Jacobs,
Rechtsanwalt, Düsseldorf,
Honorarprofessor an der Universität zu Köln
Dieter Pasternak,
Richter am Sozialgericht Nürnberg,
Lehrbeauftragter der Universität Eichstätt
Wolf-Dieter Friedrich,
Geschäftsführer der DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin
8., neu bearbeitete Auflage
Zitiervorschlag: z. B.
Bearbeiter,
in Aust/Jacobs/Pasternak/Friedrich, Enteignungsentschädigung,
8.
Aufl., Rn.
514
ISBN 978-3-11-068253-3
e-ISBN (PDF) 978-3-11-068255-7
e-ISBN (EPUB) 978-3-11-068264-9
Library of Congress Control Number: 2021933885
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Satz: jürgen ullrich typosatz, Nördlingen
Druck: CPI books GmbH, Leck
www.degruyter.com
Vorwort zur achten Auflage
Seit der 7.
Auflage sind 7
Jahre vergangen. In dieser Zeit ist Dr.
Manfred Aust,
einer der
Begründer des Werkes, im März 2015 verstorben. Wir werden ihm ein ehrendes Ge-
denken bewahren. Die verbliebenen Autoren freuen sich, dass sie mit
Wolf-Dieter
Friedrich,
kaufmännisch-juristischer Geschäftsführer der DEGES (Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), Berlin, einen ausgewiesenen und erfahrenen
Fachmann im Enteignungsentschädigungsrecht als neuen Autor gewinnen konnten.
Wolf-Dieter Friedrich
hat einen großen Teil der bisher von
Aust
bearbeiteten Stich-
worte übernommen und neu bearbeitet.
Die Neuauflage wurde grundlegend überarbeitet, aktualisiert und insbesondere
hinsichtlich der Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Darüber hinaus
sind Rechtsänderungen berücksichtigt. So wurden die Entschädigungsrichtlinien
Landwirtschaft grundlegend überarbeitet und die LandR 78 durch die LandR 19 er-
setzt, der Hintergrund einzelner Änderungen wird erläutert. Auch die WaldR 2000 er-
hielt eine Aktualisierung.
Die Ausführungen zu An- und Durchschneidungen sowie landwirtschaftlichen
Nebenschäden wurden durch Herausarbeiten der eigenständigen Ansprüche von
Eigentümer und Pächter überarbeitet. Das Stichwort
„Dienstbarkeiten“
erhält Ergän-
zungen zu Tunneldienstbarkeiten. Das für die Entschädigung von bergfreien Boden-
schätzen wichtige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom
19.1.2017 findet unter dem Stichwort
„Öffentliche
Verkehrsanlage und bergbaulicher
Gewinnungsbetrieb“ entsprechende Berücksichtigung. Auch das Urteil des BGH vom
31.1.2019 zur Einordnung von staatlichen Betriebsprämien als gesicherte Rechtspositi-
on wird ausgewertet. Schließlich erfährt die
„Unternehmensflurbereinigung“
eine
deutliche Erweiterung um praxisrelevante Problembereiche wie die enteignungs-
rechtliche Einordnung, die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes oder den Wege-
und Gewässerplan.
Das Stichwort
„Besteuerung
der Enteignungsentschädigung“ berücksichtigt das
Urteil des BFH vom 23.7.2019, dass die Enteignung und auch der freihändige Verkauf
eines privat genutzten Wirtschaftsgutes zur Vermeidung einer Enteignung entgegen
bisheriger Rechtsprechung kein
„Veräußerungsgeschäft“
ist.
Die stetig wachsende Bedeutung der Stromerzeugung durch Windkraft wird künf-
tig zu weiterem Flächenbedarf für den Bau neuer und den Austausch bereits beste-
hender Windräder durch größere, leistungsfähigere Anlagen (sog.
„Repowering“)
füh-
ren. Deshalb beschäftigt sich das neu aufgenommene Stichwort
„Windkraftanlagen“
mit möglichen Entschädigungsansprüchen der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtig-
ten der an solche Windkraftanlagen angrenzenden Grundstücke.
Die Neuauflage berücksichtigt Entscheidungen und Aufsätze, soweit sie noch bis
September 2020 veröffentlicht wurden.
Wir wünschen, dass die
„Enteignungsentschädigung“
eine wertvolle Hilfe bleibt
sowohl für die von einer Enteignung Betroffenen als auch für die Enteignungsbegüns-
https://doi.org/10.1515/9783110682557-202
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